Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen, die auch für alle zukünftigen Geschäfte gelten.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages zustande.
§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist der Versandort.
§ 4 Zahlung
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sowie Stellung des Insolvenzantrages über das Vermögen des Kunden werden alle unsere Forderungen, auch die gestundeten sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung des Kunden mit Forderungen, mit denen er sich in Verzug befindet, zu verrechnen sowie unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrzunehmen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrentverhältnis) aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Er tritt bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses zwischen ihm und uns die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, sicherheitshalber an uns ab.
§ 6 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Göttingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und Geschäftssitz zu verklagen.
Schlussbestimmungen
Sollte einer der vorherigen Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelungen tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder – bei Fehlen einer solchen Vorschrift – eine Regelung, welche Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.